AGB

1. Präambel
1.1 Die Vertragsbedingungen sind für den Besteller und die Agentur die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit, die Voraussetzung für erfolgreiche Arbeitsergebnisse ist. Bei berufsspezifischen Zusammenhängen, die über die kaufmännischen Bestimmungen der AGB hinausgehen, sind Definitionen und Erläuterungen eingefügt.

1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Arbeiten der Firma SYNERGOO = Jörg von Gierke (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Besteller).

1.3 Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform und der Unterschrift der Vertragsparteien. Schweigen auf schriftlich mitgeteilte Änderungen bzw. Änderungswünsche des Bestellers gelten nicht als Zustimmung.

2. Leistung
2.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Texte, Bild- und Fotomaterial, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2.2 Die Agentur hat es nicht zu verantworten, wenn seine Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, z.B. Änderungen des Umfangs oder Inhalts der vereinbarten Leistung, wodurch die Agentur einen Mehraufwand von Arbeit hat, später als vereinbart erbringt.

2.3 Wird die Leistung der Agentur aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, später als vereinbart erbracht, ist die Agentur berechtigt, den vereinbarten Preis an die zwischenzeitig geänderten Herstellungskosten und sonstigen Kostenfaktoren anzupassen. Dies gilt nicht, wenn seit Vertragsschluss und Auslieferung weniger als vier Monate vergangen sind.

2.4 Die Agentur haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, verursacht worden sind, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Von der Agentur werden Beginn und Ende der Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

2.5 Sofern der Lieferort außerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union liegt, ist der Besteller verpflichtet, die erforderlichen Bewilligungen hinsichtlich der Einfuhr, Montage und Inbetriebnahme zu besorgen und der Agentur von deren Vorliegen zu informieren, um Verzögerungen in der Auftragserfüllung zu vermeiden. Mögliche daraus resultierende Verzögerungen unterbrechen die vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Der Besteller haftet für die Nichterfüllung dieser Pflichten und den daraus entstehenden Verzögerungen und Schäden.

2.6 Der Auftraggeber ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn 1 die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, 2 die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und 3 dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

2.7 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, die ihm von der Agentur zur Prüfung vorgelegten Freigabemuster sorgfältig, in Bezug auf Inhalt, Orthographie, Grammatik, Farbigkeit und Größe zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Sobald der Besteller die Produktionsfreigabe erteilt, gilt die Sache (Druckvorlage) als mangelfrei und genehmigt. Er hat diesbezüglich ein vorgefertigtes Formular auszufüllen und dies unterschrieben der Agentur per Fax oder Postweg überlassen. Handgefertigte Freigabemuster können teilweise vom späteres Endprodukt abweichen.

2.8 Sofern eine Freigabe seitens des Bestellers aufgrund des geringen Zeitabstandes zwischen Fertigstellung des Produktes/der Datei und dessen Produktion, insbesondere deshalb nicht möglich ist, da der von dem Besteller gewünschte Lieferzeitraum sehr kurz bemessen ist, ist der Agentur gestattet, die Datei ohne Freigabe in die Produktion zu geben. Dies gilt nur, wenn der Besteller zuvor einen generellen Produktionsauftrag erteilt hat. Die Agentur wird den Besteller hierauf hinweisen.

2.9 Vor Produktionsbeginn sind der Agentur von dem Besteller Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion ist nicht von der Agentur zu überwachen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hat die Agentur aufgrund einer Vereinbarung die Produktion zu überwachen, ist die Agentur dazu ermächtigt, erforderliche Entscheidungen eigenständig ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu treffen und Weisungen zu erteilen. Bei Projekten, deren Druckkosten voraussichtlich über 10.000,00 EUR betragen, wird die Produktion immer überwacht. Der Besteller hat die dafür aufgewandten Stunden zusätzlich zu honorieren und die Fahrkosten zu erstatten.

3. Preis und Zahlung
3.1 Die Abrechnungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nach den allgemeinen Stundensätzen der Agentur. Durch den Auftrag werden diese Preise vom Besteller anerkannt. Die Stundensätze verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher und gesetzlicher Abgaben.

3.2 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Konzepten sowie andere Korrekturen und Zusatzleistungen (handgefertigte Freigabemuster, Manuskripte, Produktionsüberwachungen usw.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.3 Für Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Mehrfachnutzung, Veröffentlichung, öffentliche Wiedergabe) hat der Besteller ein zusätzliches Honorar, welches individuell zu vereinbaren ist, an die Agentur zu leisten.

3.4 Sofern der Besteller eine offene, editierbare Datei wünscht, hat er ein zusätzlich zu dem üblichen Honorar ein weiteres Honorar zu leisten, welches das 1,5-fache des Erstellungshonorars beträgt.

3.5 Preise für Leistungen, die nicht persönlich von der Agentur ausgeführt werden, sowie für Gegenstände, die nicht von der Agentur hergestellt und daher von Dritten bezogen werden müssen (Produktionskosten, Werbemittel, Anzeigen-Preise etc.) sind freibleibend. Die Leistungen oder Gegenstände werden mit dem Tagespreis des Rechnungsdatums oder des Anlieferungsdatums bei der Agentur berechnet.

3.6 Zahlungen können nur durch Überweisung auf ein von der Agentur angegebenes Bankkonto erfolgen. Schecks nimmt die Agentur nicht an.

3.7 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung zu leisten. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszustellung ist die Agentur berechtigt, acht Punkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu berechnen. Ist der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, ist die Agentur berechtigt, fünf Punkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zins- oder weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt, sofern er tatsächlich angefallen ist. Ist der Besteller ein Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen.

3.8 Soll die Agentur auf Veranlassung des Bestellers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen, hat der Besteller die Kosten für die Fremdleistung im Voraus zu bezahlen. Erst nach Zahlung wird die Agentur den Dritten beauftragen.

3.9 Der Besteller darf nur dann eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der Agentur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Besteller Verbraucher i.S.d § 13 BGB ist er zur Zurückbehaltung auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

4. Annulierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Agentur unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden gelten zu machen, 10 % der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten.

5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher i.S.d § 13 BGB ist. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

5.2 Der Versand erfolgt nur, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wurde. Ansonsten erfolgt die Lieferung je nach Lagerort entweder in der Agentur oder der Produktionsstätte.

5.3 Die Versandkosten sind vom Besteller zu tragen; sie schließen die Kosten einer von der Agentur abgeschlossenen Transportversicherung ein.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Agentur behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. In diesem Falle behält sich der Auftragsnehmer das Eigentum an den Liefergegenständen vor bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises.

6.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er der Agentur unverzüglich davon zu benachrichtigen.

6.3 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt der Agentur vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

7. Konzepte, Skizzen und Unterlagen
7.1 Skizzen, Manuskripte, Entwürfe, Grafiken, Fotos, Drucksachen, Konzepte und Strategien und sonstige Unterlagen, die auch Teil des Angebotes sein können, bleiben im Eigentum der Agentur. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte (auch in Teilen oder Auszügen), jede Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur erfolgen.

7.2 Konzepte und Strategien bleiben im geistigen Eigentum der Agentur.

7.3 Die Originalentwürfe sind der Agentur nach angemessener Zeit unbeschädigt zurückzusenden, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Der Besteller hat diesbezügliche eine Transportversicherung abzuschließen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Die Agentur wir den Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwertung seiner Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt die Agentur seine Verpflichtungen durch Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechts. Das Urheberrecht verbleibt bei dem er es i.S.d. UrhG geschaffen hat.

8.2 Der Besteller steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Agentur hergestellten Materialien (u.a. Fotografien, Bilder, Filme, Grafiken, Layouts, Tonaufnahmen, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Dateien u.s.w.) nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden. Im Zweifel wird dem Besteller nicht gestattet, die Arbeiten der Agentur mehrfach zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen sowie öffentlich wiederzugeben.

8.3 Die Übertragung von Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.

8.4 Die Verarbeitung oder Änderung der Arbeiten (im Original sowie bei Reproduktionen) bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.

8.5 Die Vervielfältigung oder Mehrfachnutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.

8.6 Die Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei deren Beendigung noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger getroffener Absprachen bei dem Arbeitnehmer.

8.7 Layoutvorschläge, handgefertigte Muster, Freigabedateien und Korrekturabzüge dürfen nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder öffentlich wiedergegeben etc. werden.

8.8 Muster, Layoutvorschläge etc. können Bildmaterial, z.B. sog. Stock-Fotos, die der Agentur von Dritten zur Vorlage bei dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, enthalten, an dem die Agentur keine Lizenzrechte innehat. Die Lizenzrechte werden jedoch vor Ablieferung oder Produktion des Endproduktes von der Agentur erworben.

9. Gewährleistung
9.1 Der Anspruch auf Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Ist der Besteller Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

9.2 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand bzw. –arbeiten sofort nach Empfang zu prüfen und bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich zu rügen. Ansonsten gilt der Liefergegenstand bzw. –arbeit als genehmigt. Liefergegenstände, die nach Lieferschein überprüfbar sind und diesem nicht entsprechen oder offensichtliche Mängel aufweisen, sind durch den Besteller sofort auf dem Lieferschein schriftlich geltend zu machen. Unterlässt er dies, gelten Lieferung und Leistung als mangelfrei und genehmigt. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

10. Schadensersatz
10.1 Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit der Agentur oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sind von der Schadensersatzpflicht ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10.2 Wählt der Besteller nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht dem Besteller zusätzlich kein Schadensersatzanspruch wegen des betreffenden Mangels zu. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist.

10.3 Verlangt der Besteller bei fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt der Liefergegenstand beim Besteller und der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem im Vertrag festgesetzten Preis und dem Wert des mangelhaften Liefergegenstandes.

10.4 Alle Ansprüche gemäß den vorstehenden Absätzen stehen nur dem Bestellerzu und können nicht an Dritte abgetreten werden.

10.5 Ist der Besteller Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung anzeigt.

11. Haftung
11.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Gewähr für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der Arbeiten. Im übrigen übernimmt die Agentur auch keine Gewähr für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, insofern sie Materialien benutzt, die sie von dem Besteller zur Verfügung gestellt bekommen oder in dessen Auftrag von Dritten erlangt hat.

11. 2 Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass keine Rechte Dritter an für die Arbeiten von ihm zur Verfügung gestellten Bildern, Texte, Tonmaterialien oder andere Gegenstände bestehen. Insbesondere versichert der Besteller, dass er für die Bilder, Tonbänder, Videos, Texte etc., die er an die Agentur zur Verarbeitung weitergibt, die entsprechenden gültigen Lizenzen, sofern diese erforderlich ist, besitzt und wirksam erworben hat. Sofern im Auftrag des Kunden Materialen verwendet werden, die öffentliche Gebühren und Auslagen auslösen (z.B. GEMAgebühren), hat diese der Besteller zu tragen.

11.3 Dem Besteller stehen an dem im Rahmen des Auftrages genutzten und an ihn überlassenen Material (Bilder, Tonbänder etc.) keine exklusiven Lizenzrechte zu. Es ist daher möglich, dass die Materialen für Aufträge von mehreren Bestellern der Agentur verwendet wurden. Die Agentur bemüht sich jedoch dies zu vermeiden.

Der Besteller kann die Exklusivrechte an den o.g. Materialien gegen ein erhöhtes Lizenzentgelt erwerben.

11.4 Die Agentur haftet nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse eines durch der Agentur beauftragten Dritten, wenn dieser auf Veranlassung des Bestellers in dessen Namen und auf dessen Rechnung beauftragt wurde. 11.5 Quellenangaben oder Impressum werden auf den Druckwerken nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers angegeben.

12. Datenschutz
12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung über die Informationen aus der Geschäftsbeziehung gegenüber Dritten. Der Besteller hat insbesondere Stillschweigen über vereinbarte oder angesprochene Honorare und Vergütungen zu wahren.

12.2 Der Besteller kann sich gegen erhöhtes Entgelt das erstellte Werk bzw. die Daten sichern lassen (z.B. DVD oder CD)

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort ist Nettetal.

13.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Besteller sowie Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher in Sinne des § 13 BGB ist.

13.3 Ist der Besteller Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und Besteller Nettetal. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder diese lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag bzw. die Bedingungen in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.